Steuerliche Schätzungen: BFH fordert belastbare Daten
Der Bundesfinanzhof stellt die Eignung der Richtsatzsammlung für Umsatz- und Gewinnschätzungen in Frage. Bei erheblichen Buchführungsmängeln dürfen Finanzämter schätzen, müssen aber auf methodisch einwandfreie Daten zurückgreifen. Das Urteil stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen.