Steuerminderung bei Dienstwagen
Die private Nutzung eines Dienstwagens gilt als Teil des Arbeitslohns. Entsprechend muss dieser versteuert werden. Jedoch nur der geldwerte Vorteil, der mit der Nutzung des Dienstwagens einhergeht. Dieser zu versteuernde Betrag kann aber vermindert werden.
Stellt der Arbeitgeber einem angestellten Arbeitnehmer ein Betriebsfahrzeug für private Fahrten, gilt diese Leihgabe als Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns. Der steuerpflichtige Betrag für die Überlassung des Dienstwagens kann auf zwei Arten ermittelt werden: mit der 1%-Methode (pauschale Nutzwertermittlung) oder der Einzeln...