Steuern: 7% Umsatzsteuer für Hauswasseranschluss
Für das Legen eines Hauswasseranschlusses muss nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7%) gezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn die Leistung von einem Bauunternehmen erbracht wird. Das hat der BFH entschieden (Urteil vom 7.2., Az. XI R 17/17). Damit stellt sich der BFH gegen die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung. Bauherren sollten das Urteil für künftige Rechnungen berücksichtigen. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Rechnungskorrektur und Rückerstattung (max. 3 Jahre rückwirkend) möglich ist.