Steuern: Einkaufszentrum gewerbesteuerfrei vermietbar
Die Vermietung von Immobilen im Privatbesitz ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Das gilt auch für ein Einkaufszentrum.
Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Auch die vom Vermieter für ein Einkaufszentrum bereitgestellten üblichen Infrastruktureinrichtungen oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt führen nicht zur Gewerbesteuerpflicht. So entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 14. 7. 2016, Az. IV R 34/13). In dem Fall vermietete der Besitzer Geschäfte und stellte Parkplätze sowie Abstellräume. Darüber hinaus beauftragte er einen Sicherheits- und Reinigungsdienst. Der Centermanager führte zudem werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Zentrum durch. Weiterer Vorteil der Nichtgewerblichkeit ist die Steuerfreiheit beim Verkauf der Immobilie nach zehn Jahren Besitz. Diese Spekulationsfrist gilt allerdings nicht, wenn das Einkaufszentrum als Gesellschaft geführt wird.
Fazit: Solange wie Immobilienverwaltung gewerbesteuerlich wie eine private Vermögensverwaltung behandelt wird, sollten Sie dies nutzen.