Steuern: Es gelten noch die alten Fristen
Für Ihre Einkommensteuerklärung 2017 gelten noch die alten Abgabefristen: der 31. Mai 2018 und für beratene Steuerpflichtige der 31. Dezember 2018. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens um zwei Monate verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018. Bei der elektronischen Übermittlung müssen Sie Belege nicht mehr einreichen, nur aufbewahren, bis der Steuerbescheid rechtskräftig geworden ist.