Steuern: Keine Lohnsteuer für Schadenersatzzahlung
Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen entstandenen Schaden, so ist diese Geldzahlung an den Arbeitnehmer nicht als steuerpflichtiger Lohn zu werten. Grund: Eine solche Geldzahlung ist keine Vergütung der Arbeitsleistung. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 25.4., AZ. VI R 34/16). Im Streitfall betraf dies einen Schadenersatzanspruch, der aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung des Firmenwagens entstanden war.