Steuern: Post aus der Schweiz
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat erstmals Informationen über Steuervorbescheide an 41 Partnerstaaten des spontanen Informationsaustausches (SIA) übermittelt. Betroffen sind Steuervorbescheide, die am 1. Januar 2018 noch wirksam waren. Das Bundeszentralamt für Steuern wird die Daten nun aufbereiten und in den nächsten Monaten ggf. einzelnen Finanzämtern mitteilen. Sind Sie betroffen, haben Sie keine Möglichkeit zur Selbstanzeige mehr.