Steuernummern bundeseinheitlich: Nutzen Sie die USt-ID
Steuernummern sollen künftig bundeseinheitlich geregelt werden. Weitere Änderungen werden diskutiert.
Sie müssen sich auf einige Änderungen im Steuerrecht einstellen. So wird die Verfahrensweise bei der Vergabe von Steuernummern bundesweit geregelt. Betriebe, die bisher keine Steuernummer haben, bekommen sie bis Ende 2017. In Bundesländern, in denen Finanzämter zusammengelegt werden (z. B. Sachsen), gibt es neue Steuernummern. Unverändert bleibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.). Sie sollten diese deshalb auf ihren Rechnungen verwenden. Diese Nummer genügt nämlich den Anforderungen an eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG. Weitere Änderungen sind noch in der Diskussion. Dazu gehört auch die Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern (FB vom 16.6.). Sie liegt seit 1965 bei unverändert 410 Euro (damals 800 D-Mark).
Fazit: Prüfen Sie vorsorglich, ob Sie auf Rechnungen die Umsatzsteuer-ID nutzen. Dann sparen Sie sich die Umstellung.