Steuersparmodell Altersversorgung
Selbständige und Freiberufler verfügen über ein neues „Steuersparmodell Altersversorgung". Die Voraussetzung: Sie bilanzieren nicht, sondern erstellen eine Einnahme-/Überschussrechnung. In diesem Fall können Sie den gesamten einmaligen Versicherungsbeitrag für die Rückversicherung einer Altersversorgung als Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung gewinnmindernd ansetzen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 25. 4., Az. VIII R 9/14).
Ein Zahnarzt hatte seiner Ehefrau eine Altersversorgung zugesagt. Sie war im Rahmen eines steuerlich anerkannten Ehegatten-Arbeitsverhältnisses tätig. Der Mann zahlte für sie den gesamten Versicherungsbeitrag für eine Rückdeckungsversicherung in Form einer aufgeschobenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht vorab in voller Höhe.
Das Finanzamt wollte die Zahlung erst zum Beginn der Rente anerkennen. Der BFH sah dagegen in der Zahlung eine gewinnmindernde Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung, nicht erst im Jahr des Rentenbeginns. Es handelte sich immerhin um 48.720 Euro Kosten.
Fazit: Ein interessantes Modell der Altersversorgung für Freiberufler in einem gewinnträchtigen Jahr.