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Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewinnen durch kluge Handy-Vereinbarung

Steuersparmodell Arbeitnehmerhandy

Handy in einer Jacken-Tasche © beeboys / stock.adobe.com
Das Diensthandy ist ein gern genutzter geldwerter Vorteil und ein Alternativ-Joker in Lohnverhandlungen mit Mitarbeitern. Daraus ergeben sich auch für beide Seiten interessante Steuergestaltungsoptionen. So urteilt nun der Bundesfinanzhof entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung.

Unternehmen können jetzt mit dem Arbeitnehmerhandy ein Steuersparmodell umsetzen. Das ist simpel: Sie kaufen Ihrem Mitarbeiter das private Smartphone für einen symbolischen Euro ab. Dann stellen Sie es ihm für den Privatgebrauch zur Verfügung. Anschließend übernehmen sie steuerfrei die monatlichen Verbindungskosten, Wartungen und Reparaturen. 

Laut BFH sind diese zugewendeten geldwerten Vorteile steuerfrei

Diese Win-Win-Situation macht der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit. Und zwar ausdrücklich nach § 3 Nr. 45 Satz 1 EStG. Das hatten Finanzamt und Untergericht vorher abgelehnt. Der BFH verweist aber auf den Charakter der Lenkungsnorm dieser Vorschrift. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Steuerbefreiung die Verwendung und Verbreitung des Internets fördern. Dem stehe der geringe Preis für den Ankauf des Mobiltelefons nicht entgegen.

Fazit: Das Steuersparmodell Handy Sale-and-Give-Back ist jetzt höchstrichterlich abgesegnet. Das ist eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Urteil: BFH VI R 50/20

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310039/

 

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