Steuervorteil nur bei definitivem Verkauf
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Bedingungen für Steuervorteile beim Unternehmensverkauf definiert. Anlass war der Verkauf der Praxis eines Steuerberaters.
- Der Steuerberater darf zwar freiberuflich für die Käufer-Gesellschaft tätig sein.
- Der Steuerfachmann muss aber seine Tätigkeit in der bisherigen Region, zumindest für eine gewisse Zeit, auch wirklich einstellen.
Bereits nach zwei Jahren wieder ein eigenes Beratungsbüro zu eröffnen, führt zum Verlust der Steuerprivilegien. Für den BFH war der Verkauf eine „bloße Unterbrechung" der bisherigen Tätigkeit. Dies ergebe sich daraus, dass der Steuerberater die neue Praxis bereits nach 22 Monaten, in derselben Stadt und mit dem ehemaligen Mandantenstamm eröffnete.
Fazit:
Der steuerlich begünstigte Verkauf einer Praxis setzt voraus, dass der Ausstieg definitiv erfolgt und die berufliche ‚Enthaltsamkeit' nicht schon nach 22 Monaten beendet ist. Das Urteil dürfte auch auf andere Unternehmen übertragbar sein.
Urteil: vom 21.8.2018, Az.: VIII R 2/15