Tantieme sind keine vGA
Tantiemen-Zahlungen an ein Vorstandsmitglied sind grundsätzlich steuerlich anzuerkennen und nur unter besonderen Umständen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu werten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Tantieme sind keine vGA
Der Fall: Der Aufsichtsrat einer