Umsatzsteuer auf Pkw-Nutzung
Neben der Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung eines Firmenwagens muss ein geschäftsführender Gesellschafter auch Umsatzsteuer entrichten.
Wenn Sie als geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens einen Firmen-Pkw nutzen, müssen Sie darauf Lohn- und Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuer wird auch fällig, wenn die private Nutzung nicht im Arbeitsvertrag verankert ist und Sie das Auto als Gesellschafter ohne Entgelt an Ihre Firma nutzen. So entschied der BFH (Urteil vom 5. 6. 2014, Az. XI R 2/12).