Umstrukturierung steuerfrei
Bringen Sie eine Immobilie im Falle einer Rechtsformumwandlung Ihrer Firma zunächst in die KG ein.
Bringen Sie eine Immobilie im Falle einer Rechtsformumwandlung Ihrer Firma zunächst in die KG ein. Damit sparen Sie die Grunderwerbsteuer. Erst danach sollten Sie die KG in eine Kapitalgesellschaft umwandeln. Zugleich vermeiden Sie so die Aufdeckung stiller Reserven.
Aber Achtung: Dieser Steuervorteil gilt nur, wenn Sie mit der Umwandlung fünf Jahre warten. Das gilt auch dann, wenn vor und nach der Umwandlung dieselben Gesellschafter im selben Beteiligungsverhältnis an der KG bzw. dann der Kapitalgesellschaft beteiligt waren bzw. sind. Das entschied der BFH (Urteil vom 25.9. 2013, Az.: II R 2/12).
Aber Achtung: Dieser Steuervorteil gilt nur, wenn Sie mit der Umwandlung fünf Jahre warten. Das gilt auch dann, wenn vor und nach der Umwandlung dieselben Gesellschafter im selben Beteiligungsverhältnis an der KG bzw. dann der Kapitalgesellschaft beteiligt waren bzw. sind. Das entschied der BFH (Urteil vom 25.9. 2013, Az.: II R 2/12).
Fazit: Der richtige Zeitpunkt und langes Halten von Immobilienbesitz ersparen Steuern. Sie müssen allerdings langfristig planen.