Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2256
Betriebsausgabenabzug: Sonderfall Bauabzugssteuer

Unternehmer muss Empfänger nicht immer benennen können

Geld und Recht © bluedesign / stock.adobe.com
Zahlt ein Unternehmer Betriebsausgaben an einen Empfänger, den er nicht benennen kann, dann hat das finanzielle Folgen. Das Finanzamt darf ihm dann den Betriebsausgabenabzug verweigern. Eine Ausnahme gilt bezüglich der 2002 eingeführten Bauabzugssteuer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun bestätigte.

Führt das Unternehmen Bauabzugssteuer ab und es handelt sich bei dem Empfänger um eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft, können Betriebsausgaben auch dann abgezogen werden, wenn das Unternehmen den Empfänger nicht benennen kann. So lautet der Spruch des Bundesfinanzhofs (BFH). Unter Domizilgesellschaft versteht man im Steuerrecht eine Gesellschaft, die ihren satzungsmäßigen Sitz im Ausland hat und sich nicht eigenwirtschaftlich betätigt.

Der Fall: Um Großprojekte zu realisieren, nahm 2002 eine inländische Entwicklungs- und Bauträgergesellschaft (KG) umfangreiche Bauleistungen britischer Subunternehmer in Anspruch. Nach der Informationszentrale Ausland des Bundesamtes für Steuern handelte es sich bei den britischen Firmen um wirtschaftlich inaktive Domizilgesellschaften. Die KG nahm von den Gegenleistungen den Steuerabzug von 15% für Rechnung der Subunternehmer vor, meldete diese beim zuständigen Finanzamt an und führte die Steuer ab. Da die KG die tatsächlichen Zahlungsempfänger nicht benennen konnte, kürzte das Finanzamt jedoch auf Grundlage des § 160 AO die Betriebsausgaben um 70% der Gesamtgegenleistung. § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG, der nach seinem Wortlaut die Anwendung des § 160 AO ausschließt, sei auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften nicht anzuwenden. Dem Widersprachen sowohl das Finanzgericht als auch der BFH und die KG bekam Recht.

Fazit: Achten Sie darauf, dass Sie die Empfänger von Betriebsausgaben benennen können. Führen Sie Bauabzugssteuern ab, stellen Sie sicher, dass es sich bei dem Empfänger auch tatsächlich um eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft handelt. Dies weiß beispielsweise die Informationszentrale Ausland des Bundesamtes für Steuern.

Urteil: BFH, IV R 4/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Akkumulation vor dem nächsten Run

Bitcoin seltener als Gold

Die aktuelle Kurskorrektur des Bitcoin ist ein gute Kaufgelegenheit. Denn die Kryptowährung hat mit ihrem vierten „Halving“ einen Meilenstein erreicht. Das Netzwerk-Update dürfte den Kurs der Kryptowährung bald in Richtung Allzeithoch treiben. Denn derzeit ist der Bitcoin in einer Akkumulations-Phase vor dem nächsten Preis-Run.
  • Fuchs plus
  • Deutsche Industrie: Qualität rauf, Quantität runter

Wertschöpfung steigt trotz sinkender Produktion

Die deutsche Industrie hat den durch gestiegene Kosten in den letzten Jahren erzwungenen Strukturwandel bisher recht gut gemeistert. Sie konzentriert sich immer stärker auf Bereiche, die in Deutschland gewinnbringend hergestellt werden können. Unklar ist, wie sich die Strategie in den kommenden Monaten bis Jahre auf den Arbeitsmarkt auswirkt.
  • Fuchs plus
  • IT-Fachkräfte im EU-Ausland gewinnen

Recruiting-Hilfe für ausländische Fachkräfte

Flagge Europa © AB Visual Arts / stock.adobe.com
Unternehmen müssen IT-Fachkräfte im Ausland gewinnen. Da es in den anderen EU-Staaten ebenfalls an Softwareentwicklern, IT-Projektmanagern, Frontend- und Backend-Entwicklern mangelt, müssen die Firmen in Asien suchen. FUCHSBRIEFE haben sich angesehen, wie das Recruiting funktioniert und wer dabei hilft.
Zum Seitenanfang