Vererben am Wohnsitz
Die EU wird das Erbrecht grundsätzlich ändern. Künftig ist für die Besteuerung der Erbmasse der Wohnsitz des Verstorbenen entscheidend.
Ab 17. August 2015 gilt in der EU stets das Erbrecht des Wohnortes. Hat ein Deutscher beispielsweise seinen Wohnsitz in Frankreich, wird im Todesfall die Erbschaft nach französischem Recht versteuert. Von diesem Wohnsitzprinzip können Sie künftig nur dann abweichen, wenn Sie dies testamentarisch verfügen. In einem solchen Fall können Sie festlegen, dass anstelle des Wohnsitzprinzips das Erbrecht ihrer Nationalität gelten soll. Diese kommende EU-Neureglung öffnet einen gewissen Spielraum zur Steuergestaltung. Wer außerhalb Deutschlands seinen Wohnsitz hat, kann prüfen lassen, welche nationale Steuerregelung die günstigere ist. Entsprechend sollte der Steuerberater das Testament formulieren. Von der EU ist auch ein Europäisches Nachlasszeugnis geplant. Das soll es jedem Erben überall in der EU ohne weitere Formalitäten ermöglichen, die eigene Rechtsstellung nachzuweisen. Das würde vor allem schnellere und kostengünstigere Verfahren zur Folge haben.
Fazit: Sie sollten die Wahlmöglichkeit auf Basis der kommenden EU-Neuregelung des Erbrechts sorgfältig abwägen und ggf. optimieren.