Verkauf wird steuerlich unattraktiv
Auszahlungen aus verkauften Lebensversicherungen sollen nicht mehr steuerfrei für den Erwerber sein. Das macht Zweitpolicen unattraktiv.
Die Bundesregierung will die Steuerfreiheit von Lebensversicherungen nach einem Verkauf abschaffen. Am 23. Juni behandelt der Finanzausschuss einen entsprechenden Gesetzentwurf zu „gebrauchten“ Lebensversicherungen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dieser Termin dann der Stichtag für die Neuregelung wird. Die Argumentation der Politik für diesen Schritt lautet: Für den Erwerber einer gebrauchten Lebensversicherung steht nicht die Sicherheit im Todesfall im Mittelpunkt. Der Käufer einer solchen Police will stattdessen Rendite. Dies führt nach Meinung der Bundesregierung künftig zum Verlust der Steuerfreiheit. Es macht entsprechende Anlegermodelle unattraktiv. Lebensversicherungen verlieren noch an anderer Stelle an Attraktivität. Zum 1. Januar 2015 wird die Mindestverzinsung von 1,75% gesenkt. Und die Versicherten erhalten weniger Anteile aus den stillen Reserven.
Fazit: Nur noch unter Absicherungsaspekten ist der Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll. Eine günstige Risiko-Lebensversicherung genügt da vollkommen.