Verlustverrechnung trotz Beteiligungswechsel
Der Bundesfinanzhof stärkt mit einem richtungsweisenden Urteil die Rechtssicherheit bei der Verlustverrechnung. Das Urteil hat hohe Relevanz für Umstrukturierungen, Verschmelzungen und Anteilsübertragungen.
Verluste, die im Wirtschaftsjahr eines schädlichen Beteiligungserwerbs entstehen, dürfen – soweit sie vor dem Erwerb entstanden sind – in das Vorjahr zurückgetragen werden. Dieses richtungweisende