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BFH-Urteil: Abschreibung nach Betriebsaufgabe begrenzt

Warum eine falsche Bewertung teuer werden kann

© Marc Müller / dpa / picture alliance
Der BFH stellt klar: Wer bei der Überführung einer Immobilie ins Privatvermögen einen zu niedrigen Wert versteuert, muss dauerhaft mit geringerer Abschreibung leben. Unternehmer riskieren damit steuerliche Nachteile – nicht nur im Überführungsjahr, sondern über die gesamte Vermietungsdauer.

Wird eine Immobilie aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführt – etwa durch Betriebsaufgabe oder Entnahme – müssen die stillen Reserven versteuert werden. Grundlage ist die Differenz zwischen Buchwert und Teilwert („gemeiner Wert“). Wird die Immobilie anschließend vermietet, ist dieser Teilwert maßgeblich für die künftige Abschreibung.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden 

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