Widerstand gegen Einpersonen-GmbHs
Umsatzsteuern bei elektronischen Dienstleistungen werden in der EU künftig nach dem Wohnsitzland des Kunden abgeführt.
In Deutschland baut sich großer Widerstand gegen die von der EU-Kommission gewünschte neue Einpersonen-GmbH auf. Die sogenannte SUP (Societas Unius Personae) soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, Tochtergesellschaften im EU-Ausland zu gründen. Die Eintragung der SUP soll online und binnen drei Tagen erfolgen. Das Gesellschaftskapital soll nur einen Euro betragen. Gegen diese niedrige Haftungssumme hat z. B. der Bundesrat Bedenken. Die mögliche Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz würde zudem den Rechtsverkehr erschweren.