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Steuerentlastungsgesetz 2022

Zahlreiche Entlastungen kommen

Bargeld. © CHROMORANGE / Ernst Weingar… / picture alliance
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 bringt einige greifbare Erleichterungen. Es gibt höhere Freibeträge, mehr Kilometergeld, eine Energiepreispauschale und einen Kinderbonus. Aber wer bekommt was - und wann?
Das Steuerentlastungsgesetz ist beschlossen und wird in den nächsten Monaten greifen. Steuerzahler werden dann von etlichen Entlastungen profitieren. Ein Blick auf die Details:   

Energiepreispauschale

Energiepreispauschale (EEP): Alle aktiven Erwerbspersonen (also unbeschränkt Steuerpflichtige) erhalten die EEP. Der Anspruch auf die EEP entsteht am 01.09.2022 für alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt in einem Dienstverhältnis stehen. Für diese Personen müssen die Arbeitgeber die EEP mit der September-Abrechnung auszahlen. Die EEP ist sozialabgabenfrei, muss aber versteuert werden. Auch alle anderen, die irgendwann im Jahr 2022 gearbeitet haben, werden die EEP bekommen. Das dann allerdings erst bei der Erklärung der Einkommensteuer. 

Hinweis für Arbeitgeber: Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass die geringfügige Beschäftigung ihr erstes Dienstverhältnis ist. Damit wird verhindert, dass die Energiepreispauschale doppelt ausbezahlt wird. Arbeitgeber verrechnen die EEP dann mit der zu zahlenden Lohnsteuer. Selbstständige, Landwirte und Gewerbetreibende bekommen die EEP, indem sie die Einkommensteuervorauszahlung mindern. 

Kinderbonus

Für jedes Kind, das im Juli 2022 einen Kindergeldanspruch hat, besteht Anspruch auf den zusätzlichen Kinderbonus. Den zahlen die Familienkassen voraussichtlich ab Juli 2022 automatisch aus. Der Bonus wird jedoch auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Für Besserverdiener verpufft er damit etwas. Achtung: Bekommt das Kind ab Juli kein Kindergeld mehr, verfällt der Bonus nicht. Für den Anspruch reicht es aus, dass das Kind in einem anderen Monat des Jahres 2022 Anspruch hatte. 

Fernpendlerpauschale steigt

Die Fernpendlerpauschale steigt rückwirkend ab 1.1.22 ab dem 21. Entfernungskilometer auf 38 Cent. Das gilt zunächst bis 2026 und auch für alle, die doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag höher

Auch die Pauschale steigt kräftig. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt für ganz 2022 von 1.000 auf 1.200 Euro. Zudem wird auch der allgemeine Grundfreibetrag von 9.984 EUR auf 10.347 Euro angehoben.

Anpassung des Unterhaltsabzugs übersehen

Übersehen hat der Gesetzgeber aber die Anpassung des Unterhaltsabzugs. Denn steigt der Grundfreibetrag, muss steuerlogisch auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach §33a Abs.1 ESTG auf den gleichen Betrag steigen. Das ist noch nicht der Fall. Wir erwarten hier aber ein "Reparaturgesetz".

Fazit: Steuerzahler werden an diversen Stellen entlastet. Das mindert hier und da die steil steigenden Kosten und Ausgaben - und tröstet eventuell auch ein Stück über den nicht "fühlbaren" Tankrabatt hinweg.
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