Zahlung per Kredit als Ausweg
Der Bundestag macht sich an die Reform der Erbschaftsteuer. Kein Grund für Unternehmer, in Panik zu verfallen.
Die Diskussion um die Neuregelung der Erbschaftsteuer erreicht den Bundestag. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus sieht insbesondere bei der Einbeziehung des vorhandenen Vermögens des Erwerbers in die Erbschaftsteuerpflicht Beratungsbedarf. Denn eine solche Einbeziehung steht nicht im Einklang mit dem Bereicherungsprinzip, das dem Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegt. Die Neuregelung solle aber mindestens zehn Jahre lang Bestand haben. Man wolle „nicht gleich wieder nach Karlsruhe“. In diesem Punkt liegt Brinkhaus auf einer Linie mit der Lobbyvertretung „Die Familienunternehmer“. Deren Steuerexperte und Leiter der Abteilung Politik und Wirtschaft, Peer-Robin Paulus, sieht ebenfalls „die meisten Fallstricke in der Einbeziehung des privaten Vermögens“. Hier gäbe es, neben den verfassungsrechtlichen Bedenken, zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa durch Verschiebung privaten Vermögens in Stiftungsstrukturen. Aus der zwischen den Interessenvertretern in den Verbänden und der Politik hochbrandenden Diskussion gibt es Auswege. Möglich wäre etwa ein degressiv gestalteter Verschonungsabschlag. Große Familienunternehmen, so Paulus, könnten sich mit diesem Gedanken anfreunden – wenn der Verschonungsabschlag zwischen 85% und 65% läge. Seine Befürchtung: Schon die nächste Regierung könnte andere Grenzsätze festlegen. Unseres Erachtens sollten aber auch die Unternehmer die Kirche im Dorf lassen. Die bisherige, von den Verfassungsrichtern verworfene Regelung war exquisit – sie kann noch bis Jahresende genutzt werden. Und: Nicht jede Erbschaftsteuerbelastung muss gleich zum Notverkauf von Betriebsteilen führen. Dieser Anschein wird zumindest in der Diskussion häufig erweckt. Eine Kreditaufnahme zur Begleichung der Erbschaftsteuer würde zwar die Eigenkapitalquote des Unternehmens mindern. Aber die ist bei den meisten Unternehmen inzwischen hoch. Sie könnten einen Erbschaftsteuerkredit verkraften, ohne in größere Nöte zu geraten.
Fazit: Einen Tod muss man sterben, auch bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer. Die Lobby sollte vor allem auf frühe Planungssicherheit und Verfassungsmäßigkeit bei der Ausgestaltung des neuen Gesetzes drängen.