Steuerstreit: Finanzgerichte fordern mehr
Ein Streit vor dem Finanzgericht kostet Gebühren, die schon bei Klageerhebung fällig werden.
Die finanzielle Hürde, sich vor Finanzgerichten zu streiten, wird höher. Immer mehr Gerichte setzen als Grundlage für die Vorauszahlung jetzt den tatsächlichen Streitwert an – und nicht mehr, wie bislang gehandhabt, den Mindeststreitwert. Liegt dieser bei 1.500 Euro, kann der tatsächliche Streitwert – etwa bei einem Verfahren um eine Steuernachzahlung in Millionenhöhe – schnell 25.000 Euro betragen. Ursache ist die zum 16. Juli 2014 geänderte Rechtslage. Für Klageerhebungen ab 2016 stellen Fachanwälte eine geänderte Gerichtspraxis fest. Es wird vermutet, dass mittlerweile die Neuregelungen gerichtsbekannter geworden sind und die Beamten angehalten sind, die Gebühren anhand der tatsächlichen Streitwerte zu bestimmen (§ 52 Abs. 5 GKG). Noch haben allerdings einige wenige Gerichte ihre bisherige Praxis beibehalten.
Fazit: Wir rechnen damit, dass sich die neue Praxis zügig verbreitet. Ziel ist es, wie wir hören, auf diese Weise die Anzahl der Verfahren zu begrenzen.