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Neues Erbrecht

Unternehmen: Böse Steuerfalle

Das neue Erbrecht stellt eine Steuerfalle auf. Immer mehr Unternehmen stolpern hinein.
Immer mehr Unternehmer stolpern nach dem Verkauf ihrer Firma in eine Steuerfalle, die das neue Erbrecht aufstellt. Sie schnappt zu, wenn Sie Ihr Privatvermögen im Anschluss in einer Kapitalgesellschaft bündeln – also z.B. einer Cash-GmbH oder ehemaligen Holding-GmbH. „Diese Struktur kann im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts dramatisch sein“, sagt uns Pawel Blusz, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Flick Gocke Schaumburg und Autor des BeraterFuchs. Blusz nennt uns zwei Beispiele:
  • Sie bündeln Ihr Vermögen in einer Cash-GmbH im Wert von 10 Mio. Euro. Im Falle Ihres Todes unterliegt die Cash-GmbH der Erbschaftsteuer in Höhe von 30%. Damit der Erbe diesen Betrag ans Finanzamt überweisen kann, muss er aus der GmbH ca. 4,5 Mio. Euro abgeltungsteuerpflichtig ausschütten. Müssen auf der Ebene der GmbH Assets steuerpflichtig veräußert werden, erhöht sich der benötigte Betrag entsprechend je nach Asset Allokation.
  • Sie halten eine Beteiligung an einem operativen, begünstigten Unternehmen im Wert von 20 Mio. Euro. Das Privatvermögen bündeln Sie in einer Cash-GmbH im Wert von 10 Mio. Euro. Der Erbe muss im Todesfall die Cash-GmbH zum vollen Wert der Erbschaftsteuer unterwerfen. Auch das führt zu einer Steuerbelastung in Höhe von 30%.
Richtig unangenehm wird es, wenn der Erbe das Erlassmodell nicht beantragt. Dann muss er nämlich auf den gesamten Erwerb in Höhe von 30 Mio. Euro Erbschaftsteuer in Höhe von 10 Mio. Euro zahlen. Sie wissen: Bezüglich des Unternehmens kann er den 100%-igen Erlass beantragen (sog. Verschonungsbedarfsprüfung). Insgesamt muss er damit 8 Mio. (3 + 5 Mio.) ans Finanzamt überweisen. In beiden Fällen hat der Erbe ein dramatisches Liquiditätsproblem! Den Liquiditätsbedarf kann er dann trotz (und wegen) des signifikanten Privatvermögens nicht decken. Es gibt aber Lösungsansätze.
  • Blusz schlägt als einfachste Möglichkeit vor, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Das hängt natürlich von Gesundheitszustand und Alter ab.
  • Sind hohe steuerliche Anschaffungskosten der Kapitalgesellschaft vorhanden, kann die GmbH umgewandelt werden. Folge: Die thesaurierten Gewinne können in einem gewissen Umfang steuerfrei ausgeschüttet werden.
  • Sie können auch im Testament ein sog. Supervermächtnis anordnen. Damit verlagern Sie den für die Besteuerung maßgeblichen Zeitpunkt, bis die vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft nach dem Ableben umstrukturiert wurde.
  • Eine Möglichkeit ist natürlich, das operative Unternehmen zu Lebzeiten auf den Erben zu übertragen. Damit verhindern Sie eine zeitgleiche Vererbung des Unternehmens und des Privatvermögens.

Fazit: Falls Sie eine solche Konstruktion gewählt haben, lassen Sie diese schnellstmöglich überprüfen. 

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