Unternehmen: Vor der Sammelklage
Der VW-Abgasskandal hat die Politik offen gemacht für die Einrichtung von Sammelklagen durch Verbrauchervereine.
Unternehmen müssen sich auf eine neue Klagekultur in Deutschland einrichten. 2017 könnte in Deutschland noch vor der Bundestagswahl die Sammelklage (Musterfeststellungsklage) kommen. Im Kern geht es darum, dass künftig ein Verbraucherschutzverein eine Musterfeststellungsklage erheben und sich ein (vermeintlich) Geschädigter für eine Registrierungsgebühr von zehn Euro anhängen kann. Individualkläger können keine Sammelklage führen. Mindestens zehn Betroffene sind dafür nötig. Die Klage beginnt vor dem Landgericht, die weiteren Instanzen (OLG, Bundesgerichte) stehen offen. Die Anwaltschaft wittert schon jetzt ein dickes Geschäft. Dank der anderen europäischen Rechtskultur wird es aber zumindest nicht zu finanziellen Auswüchsen wie in den USA kommen. Für die Anwälte soll das Windhundverfahren gelten. Wer als erster die Klage einreicht, hat zumindest das Rennen zum Gericht gewonnen. Der Gesetzentwurf birgt aus Sicht beklagter Firmen einige Tücken. Bei Erfolg der Klage müssen sich Unternehmen auf eine Welle von Folgeklagen einrichten. Oder sie können einen Kollektivvergleich schließen. Doch selbst dann gibt es noch keine Rechtssicherheit für das betroffene Unternehmen. Denn ein Geschädigter kann immer noch eine weitere Individualklage führen – er hat die Wahl (Opt in, opt out). Die Verfahrensgegenstände können zudem nachträglich erweitert werden.
Fazit: Unternehmen sollten das Thema ernst nehmen. Es gibt genügend findige Kanzleien, die das Verfahren in ihrem Sinne optimieren. Vergessen Sie im Fall des Falles nicht die Krisenkommunikation.