Die Aixtron-Übernahme durch das chinesische Unternehmen Fujian Grand Chip Investment (FGC) ist definitiv gescheitert. Die „ergebnisoffene“ Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist nur das Abklingbecken, damit sich die Aufregung um den Stopp des Verkaufs durch den Wirtschaftsminister legen kann. Nichts spricht dafür, dass das BMWi die Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder ausstellt.
Im Kern geht es bei dem abgewürgten Deal um den Transfer von Know-how. Zwar gab es auch bisher bereits Geschäfte zwischen Aixtron und den Chinesen. Dabei wurden aber immer nur Maschinen ins Reich der Mitte verkauft, kein spezifisches Wissen. Das würde sich bei einer Übernahme ändern.
Pikant: Die deutsche Seite hatte nach unseren Recherchen bis zuletzt nicht die Brisanz des Technologietransfers durch den Deal erkannt. Erst als die USA in letzter Minute quasi mit dem Holzhammer auf den Tisch schlugen, gab Berlin klein bei. Schon mehrfach hatten die Amerikaner zuvor darauf gedrungen, die Geschäfte des Spezialmaschinenherstellers mit den Chinesen zu unterbinden. Bis dato vergeblich.
Die harte Intervention wurde nötig, als eintrat, was lange Zeit unwahrscheinlich schien. Die Übernahmeschwelle von 50,1% an den Unternehmensanteilen durch die Chinesen schien lange nicht erreicht zu werden. Als am letzten Tag der Frist klar war, dass die nötige Anzahl Aktionäre zugestimmt hatte, intervenierten die Amerikaner am späten Abend des 21. Oktober nach Börsenschluss. Das Bundeswirtschaftsministerium zog die Unbedenklichkeitsbescheinigung daraufhin in letzter Minute zurück.
Fazit: Die Unsicherheit über den Verkauf wird noch einige Wochen anhalten. Wird offiziell, dass der Deal endgültig kippt, ist mit Klagen von geschädigten Aktionären zu rechnen. Nach den Vorschriften des Verwaltungsrechts könnten sie Schadenersatzansprüche für ihre formal bereits verkauften Aktien haben.