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Unternehmer aus Münster gibt nicht auf

Kammern müssen Maulkorb fürchten

Immer wieder beteiligen sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und seine 79 regionalen Kammern – mal mehr, mal weniger vehement – an politischen Debatten. Das könnte ihnen nun zum Verhängnis werden. Und der Kammerorganisation insgesamt enorm schaden.

In der Kammerorganisation mit DIHK, IHKen, AHK wächst die Unruhe. Denn ihre politische Bewegungsfreiheit droht weiter eingeengt zu werden. Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig einer Beschwerde des Windkraftunternehmers und Geologen Thomas Siepelmeyer aus Münster stattgegeben und damit den weiteren Verfahrensweg eröffnet. Eigentlich war im April nach der Zurückweisung der Klage Siepelmeyers durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster der Sack schon zu.

Neutralitätsgebot ausgehebelt?

Der Münsteraner Firmenchef pocht auf die konsequente Einhaltung des Neutralitätsgebots, dem die Kammern unterliegen. Die ergibt sich aus der Pflichtmitgliedschaft der Unternehmer. Siepelmeyer ist sauer aufgestoßen, dass sich der DIHK in öffentlichen Stellungnahmen gegen den Ausbau von erneuerbaren Energien und den Ausstieg aus der Kernenergie gewandt hatte.

Die Kammern sahen sich nach ihrem Erfolg in der Vorinstanz bereits aus dem Schneider. Damals frohlockte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben noch: „Wir können weiterhin die Interessen der Kammern in Berlin und Brüssel wahrnehmen." Umso überraschender dann jetzt die Entscheidung des BVerwG, das Neutralitätsgebot erneut zu überprüfen. Die Kammern fürchten jetzt, dass sie nächstes Jahr endgültig einen politischen Maulkorb verpasst bekommen. Schon einmal, 2016, unterlagen die Kammern in einem ähnlichen Fall vor dem BVerwG (Az.: 10 C 4.15). Damals hatten die Richter die einseitigen Kammer-Äußerungen zu den Studiengebühren, zum Mindestlohn, zur Rente mit 63, zum Hochwasserschutz, zur Mütterrente oder zur Lage in Südafrika als mit dem Neutralitätsgebot der Kammern nicht vereinbar erklärt.

Klage mit Aussicht auf Erfolg

Rechtsexperten halten die aktuelle Klage durchaus für aussichtsreich. Die Richter in Leipzig sind verärgert, dass die Kammern die ihnen auferlegten Kompetenzgrenzen munter missachten. Es gehe jetzt, so ihre Ankündigung, um möglich Konsequenzen, die sich daraus ergeben, dass der zivilrechtlich organisierte Dachverband DIHK in öffentlichen Äußerungen „wiederholt und nicht nur in ‚Ausreißer-Fällen' die Kompetenzgrenzen seiner Mitgliedskörperschaften" überschreitet.

Fazit

Für die Kammern geht es in Leipzig um viel. Kommt der strikte Maulkorb, verlieren der DIHK und mit ihm die Kammern im öffentlichen Raum enorm an Relevanz. Ebenso ist die Frage der Pflichtmitgliedschaft berührt. Fast jedes Thema ist irgendwie politisch. Schon jetzt ist in Gesprächen mit der Top-Ebene des DIHK Verunsicherung und deutliche Zurückhaltung bei Stellungnahmen zu spüren.

Urteil vom 22.10.2019, Az.: 8 B 60.19 (8 C 23.19)

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