Längere Vorlauffristen bei Unternehmensverkäufen
Stellen Sie sich als Unternehmen, das in einem technisch sensiblen Bereich (Schlüsseltechnologie) unterwegs ist, bei einem Verkauf auf eine längere Vorlaufphase ein. Dies wird eine Folge der bevorstehenden erneuten Verschärfung der Investitionskontrolle durch die Bundesregierung sein.
EU-Vorgaben befolgen
Die Regierung will damit vor allem den EU-Vorgaben genügen. Jeder Vorgang, der die Kontrolle eines deutschen Unternehmens in solchen Sektoren ermöglichen kann, wird betroffen sein. Etwa ein Vetorecht bei strategischen Geschäftsentscheidungen, Zusicherung einer Mehrheit in Aufsichtsgremien. Auch hinzuerworbene Stimmrechtsanteile fallen darunter.
Betroffen sind vor allem Unternehmen im Bereich KI, Robotik, Halbleiter, Cybersicherheit, Luft- und Raumfahrt, Quantentechnik, Nukleartechnik, automatisiertes Fahren, Optoelektronik und additive Fertigung.
Fazit: Gehen Sie ggf. frühzeitig aufs Wirtschaftsministerium zu, um den Gesprächsfaden aufzunehmen.