Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1397
Neues Arbeitsgerichtsurteil

Urlaubsplanung: Informationspflichten von Arbeitgebern

Müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf nicht genommenen Urlaub hinweisen? Die Gerichte urteilen unterschiedlich.
Das Landesarbeitsgericht Köln macht die Diskussion um Informationspflichten von Arbeitgebern für den Urlaub neu auf. Das Gericht sieht Arbeitgeber nicht in der Pflicht, Arbeitnehmer darüber zu informieren, wie viele Urlaubstage sie noch nicht beantragt oder genommen haben (Urteil vom 22.4.2016, Az. 4 Sa 1095/15). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 12.6.2014, Az. 21 Sa 221/14) und das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 6.5.2015, Az. 8 Sa 982/14) hatten das anders gesehen (FB vom 10.11.2014). Klar ist: Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Jahresurlaub innerhalb des Kalenderjahres vollständig abzurufen. In der Regel kann Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen und genommen werden. Ob Arbeitgeber nun verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter gezielt auf noch nicht beantragten und genommenen Urlaub hinzuweisen, ist nach dem Kölner Urteil nun wieder fraglich. Die endgültige Entscheidung über eine Hinweispflicht des Arbeitgebers muss jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) fällen. Gehen Sie bis zu einem endgültigen Urteil zur Sicherheit davon aus, dass eine Informationspflicht besteht. Ihre Personalabteilung sollte darum Mitarbeiter schriftlich über noch ausstehende Urlaubstage informieren. Andernfalls könnte Schadensersatz fällig sein, wenn Mitarbeiter ihren Urlaub nicht nehmen – und dieser verfällt.

Fazit: Unternehmer agieren in dieser Frage in einer rechtlichen Grauzone. Das BAG soll noch dieses Jahr eine Grundsatzentscheidung fällen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
Zum Seitenanfang