Verbesserte Förderung
der Förderzeitraum bis zum 31.12.2022 verlängert,
eine vierjährige Bestandsförderung von 1,5 Cent/KWh für gasbasierte Anlagen über 2 MW sowie eine jährliche Überprüfung der Zuschlagshöhe eingeführt,
der Förderzeitraum für kleine Anlagen bis 50 Kilowatt von 30.000 auf 60.000 Vollbenutzungsstunden erhöht.
Mikro-KWK-Anlagen bis 2 KW können den Zuschlag als pauschale Einmalzahlung erhalten.
Fazit: Die Bedeutung dezentraler fossiler Kraft-Wärme-Koppelung für die Energiewende sinkt. Die Bundesregierung senkt darum das KWK-Ausbauziel und fährt gleichzeitig die Förderung hoch.
Hinweis: Die Energieinitiative Deneff hat zum KWK-Gesetz für Unternehmen einen Leitfaden herausgebracht, den Sie unter redaktion@fuchsbriefe.de anfordern können. Dort erfahren Sie alles zur KWK-Förderung (z. B. bei Mieterstromkonzepten oder in der Industrie).