Arbeitsunterlagen gehören dem Betrieb. Sollen sie zuhause genutzt werden, müssen Sie dafür klare Grenzen setzen.
Regeln Sie unbedingt, welche Unterlagen Ihre Arbeitnehmer mit nach Hause nehmen dürfen! Gerade vor der Urlaubszeit, in der Vertretungen einspringen müssen, sollten Sie dafür sorgen, dass nichts von Bedeutung aus Ihrem Betriebe hinaus gelangt. Dies gilt natürlich auch für EDV-gespeicherte Daten. Ohne Genehmigung darf ein Mitarbeiter keine Arbeitsunterlagen mit nach Hause nehmen. Betriebliche Unterlagen gehören dem Betrieb. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte können Sie Mitarbeiter für nicht erlaubtes zeitweiliges Mitnehmen abmahnen. Wird wiederholt gegen das Verbot verstoßen, können Sie auch kündigen – wenn Sie dies in der Abmahnung angedroht haben. Datenschutz und Betriebsgeheimnisse müssen gewahrt bleiben. Teilweise greifen hier auch gesetzliche Bestimmungen. So kann der Datenschutz vielfach nur im Betrieb gewahrt werden. Zuhause gelingt dies Ihren Arbeitnehmern oft nicht. Sie haben dann den Ärger, wenn vertrauliche Daten nach außen gelangen. Vereinbaren Sie auf jeden Fall, welche Daten grundsätzlich im Betrieb bleiben müssen. Prüfen Sie auch, welche technischen Möglichkeiten Sie haben, einen unerlaubten Datentransport zu verhindern oder ggf. nachzuweisen. Wenn Sie bisher die Frage eher lax angegangen sind, sollten Sie beim Durchsetzen von besserem Datenschutz behutsam vorgehen. Denn Mitarbeiter, die extra zuhause für Sie arbeiten, tun dies meist in dem Glauben, besonders fleißig zu sein. Sie haben daher kein Unrechtsbewusstsein.
Fazit: Mit einer klaren Regelung schützen Sie sich (vor Haftung), Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter vor gravierenden Fehlern.
Hinweis: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat eine Broschüre „Telearbeit – Ein Datenschutz-Wegweiser“ herausgegeben, die kostenlos unter http://tinyurl.com/z7nasol heruntergeladen werden kann.
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