Verbote lösen Innovationsschub aus
Der „Green Deal“ wird zu einem Innovationsschub in den Unternehmen führen. Der höhere Druck zu nachhaltigerem Wirtschaften wird auf viele Branchen ausstrahlen und Produktentwicklung und Produktionsabläufe verändern. Die Unternehmen werden dabei bestrebt sein, insbesondere harte politische Verbote (z. B. Verbot von Plastikstrohhalmen) geschickt zu umgehen.
Es gibt bereits erste Beispiele. So hat ein Hersteller jetzt einen Weg gefunden, weiterhin Plastikstrohhalme herstellen und auch vertreiben zu dürfen. Der Clou bei dem Produkt: Aus dem Wegwerf-Strohhalm ist nun ein Mehrweg-Trinkröhrchen geworden. Gelungen ist das durch eine kleine technische Innovation.
Vom Einweg- zum Mehrwegprodukt - aus Plastik
Der Mehrwegstrohhalm besteht weiterhin aus Plastik. Er wird aber künftig aus zwei Hälfen gefertigt. Diese sind etwas größer als jeweils ein halbes Trinkröhrchen (ca. 20%) und können deswegen ineinandergesteckt und miteinander verkeilt werden. So ist der Strohhalm wie üblich nutzbar, aber er kann zum Abwaschen in seine zwei Hälften zerlegt werden. Nach der Reinigung im Geschirrspüler kann er wieder „zusammengebaut“ werden. Dieser kleine Trick verwandelt das Einweg- in ein Mehrwegprodukt - und das darf auch weiterhin aus Kunststoff gefertigt werden.
Fazit: Die (politischen) Vorgaben für das Produktdesign werden auch weiterhin sehr technisch angelegt sein. Betroffene Unternehmen in vielen Branchen haben gute Chancen, innovative Lösungen zu finden, um auch im Green Deal regelkonform z. B. Kunststoff einzusetzen.