Verschärftes Kapitalmarktrecht
Ab 3. Juli wird es ernst für Manager börsennotierter Unternehmen. Dann drohen schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht.
Ab 3. Juli wird es ernst für Manager börsennotierter Unternehmen. Dann drohen deutlich schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht. Ursache ist die neue Marktmissbrauchsverordnung. Sie tritt dann in Kraft und soll das Kapitalmarktrecht in der EU angleichen. Selbst kleinste Regelverletzungen werden dann publik und deutlich schärfer geahndet. Verstöße gegen die neue Verordnung werden harte Konsequenzen haben. Gegen Unternehmen können umsatzbezogene Geldbußen von bis zu 15% verhängt werden. Bei Konzernunternehmen soll der Konzernumsatz gelten. Natürliche Personen können mit bis zu 5 Mio. Euro bestraft werden. Für Unternehmen können mögliche Image-Schäden schwerwiegender sein als Geldbußen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird künftig sämtliche Regelverletzungen offenlegen (name and shame). Problematisch sind die vielen Unschärfen der neuen Regelungen. So ist es künftig ein Verstoß gegen Insiderrecht, wenn jemand Insider-Geschäfte weitergibt, die andere für Börsengeschäfte nutzen. Zum Insider können leitende Mitarbeiter schon im Vorfeld eines Deals werden. Etwa bei Kenntnis kontinuierlicher Aktienkäufe eines konkreten Unternehmens – selbst wenn sie nicht definitiv wissen, dass dies übernommen werden soll. Die Frist zur Meldung von Eigengeschäften der Führungskräfte (Directors Dealings) wird von fünf auf drei Geschäftstage verkürzt.
Fazit: Nehmen Sie das Regelwerk von Beginn an ernst. Denn die Risiken für das leitende Management, aber auch die Unternehmen selbst, steigen enorm.