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Bundesfinanzhof beauftragt EuGH mit Klärung

Versicherungsprodukte: Neukreation künftig mehrwertsteuerfrei?

Versicherungsvertreter warten gespannt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser muss klären, ob die Kreation neuer Versicherungsprodukte durch freie Versicherungsvermittler mehrwertsteuerfrei ist.Der Bundesfinanzhof hat das EuGH mit der Klärung beauftragt.
Versicherungsvertreter warten gespannt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser muss klären, ob die Kreation neuer Versicherungsprodukte durch freie Versicherungsvermittler mehrwertsteuerfrei ist. Für sich genommen ist nur die Versicherungsvermittlung als Nebenleistung steuerfrei. An die künftige Entscheidung des EUGH ist der BFH dann gebunden und muss sie dann in ein abschließendes Urteil umsetzen.
Urteil: BFH Az. V R 58/17
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