Video-Konferenzen bald üblich
Eine Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes (EBRG) dürfte der grundsätzliche Einstieg in digitale BR-Sitzungen sein.
Betriebsräte können schon bald per Video-Konferenz an Gremiensitzungen teilnehmen. Auch eine Abstimmung per Instant-Messaging-Dienst ist dann erlaubt. Möglich macht das eine Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes (EBRG), die Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause verabschiedet haben.
Noch gilt diese Regelung zum Einsatz moderner Kommunikationstechnik nur für die Arbeitnehmervertreter in der Seefahrt. Ab Oktober können Betriebsräte dieser Branche per Instant-Messaging-Dienst an Sitzungen teilnehmen und sich auch aktiv an der Beschlussfassung beteiligen. Zwei Bedingungen sind dafür zu erfüllen: Die Video-Konferenz ist in der Geschäftsordnung des Gremiums vorzusehen und Dritte dürfen vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen.
Die Änderung dürfte der grundsätzliche Einstieg in digitale BR-Sitzungen sein. Die Argumentation ist leicht: Wenn Videokonferenzen für Seeleute möglich sind, warum sollen andere Unternehmen diese Kommunikationstechnik dann nicht nutzen können?
Der wirtschaftliche Nutzen digitaler Konferenzen ist hoch. Betriebe können schnell viel Geld sparen. Ein Beispiel aus einem größeren Unternehmen: Fahren zwei Mitglieder des örtlichen Gremiums zur Sitzung des Gesamtbetriebsrats, dann sind schnell 1.000 Euro Reisekosten fällig. Auch der zeitliche Reiseaufwand ist hoch. Die Nutzung von Videokonferenzen kann diesen Aufwand sofort deutlich reduzieren.
Der DGB ist dagegen sauer. Er wollte die Gesetzesänderung bei den Seeleuten unbedingt blockieren, um gar nicht erst ein Einfallstor für neue Kommunikationswege zu öffnen. Das Argument: Bei einer Videokonferenz sei nicht sichergestellt, dass kein Dritter außerhalb des Kamerabereichs oder der Sitzungsräume die Beratung verfolgt oder heimlich mitschneidet. Außerdem seien Videokonferenzen „nicht in der Lage, die gesamte Vielfalt menschlicher Kommunikation“ (Körpersprache, Mimik, Gestik) sinnlich wahrnehmbar abzubilden. Bei vielen Arbeitgebern wird die Gesetzesänderung dagegen auf Zustimmung treffen. Sie fordern schon länger eine effizientere (kostengünstigere) Mitbestimmung.
Die Bundesregierung hält die Argumente des DGB für nicht schlüssig. Sie will deshalb die Zulässigkeit von Videokonferenzen für Betriebsratssitzungen ernsthaft prüfen. So steht es im Weißbuch „Arbeiten 4.0.“ Übrigens: In Frankreich ist der Einsatz dieser Kommunikationstechnik für Betriebsräte schon seit 2015 erlaubt.
Fazit: Die Tage des Präsenzgebotes bei BR-Sitzungen scheinen gezählt. Bald wird die virtuelle oder telefonische Teilnahme und auch Abstimmungen erlaubt sein. Statten Sie ihren Betriebsrat mit der entsprechenden Technik aus. Das macht sich schnell bezahlt.