Vorsicht bei Cloud-Nutzung
Vereinbaren Sie eine datenschutzkonforme Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 11) innerhalb einer EU-Cloud.
Die Daten in der Cloud sollten nur innerhalb der EU, Liechtensteins und Norwegens verarbeitet werden. US-Clouds gelten nach wie vor als unsicher. Der Staat hat im Zweifel Zugriff. Und Sie wissen meist nicht, was die Anbieter selbst mit den Daten machen.
Fazit: Im Unternehmensbereich eine geeignete Cloud-Lösung zu finden, die einerseits hoch praktikabel ist, andererseits die Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt, ist schwierig. Jedes Unternehmen muss sich gemäß seinen Anforderungen damit auseinandersetzen, welche Lösung passt.
Hinweis: Auf http://tinyurl.com/jpt7edz finden Sie eine von FUCHS zusammengestellte Checkliste zur Auswahl eines Cloud-Anbieters.