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Ökologische Aspekte in Ausschreibungs- und Vergabeverfahren

Was Hamburg nicht mehr kauft

Die Negativliste der Stadt Hamburg sagt eindeutig, was die Einkäufer in den Ämtern nicht mehr beschaffen dürfen. Dazu gehören Kaffeekapselmaschinen, Gas-Heizpilze und Klimageräte.
Das Thema umweltverträgliche Beschaffung hat die Stadt Hamburg besonders übersichtlich und praxisnah aufbereitet. Betriebe können sich daran ein Beispiel nehmen, wenn sie eigene Kriterien etablieren wollen. Und Lieferanten sehen, was sie bei den Öffentlichen nicht mehr anzupreisen brauchen. Daher kommt der Negativliste der Hansestadt große Bedeutung zu. Sie sagt eindeutig, was die Einkäufer in den Ämtern nicht mehr beschaffen dürfen. Laut Umweltleitfaden sind sieben Produkte und Produktbestandteile tabu.
  • Geräte zur Zubereitung von Heißgetränken, in denen Portionsverpackungen zum Einsatz kommen, z. B. Kaffeekapselmaschinen
  • Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen; gilt auch für Pflichtpfand-Produkte; Ausnahme: Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen, Folien-Standbeutel
  • Einweggeschirr und Einwegbesteck (für Kantinen, Mensen)
  • Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton mit weniger als 80% Recycling-Material hergestellt wurden (Masse)
  • Chlorhaltige Reinigungsmittel sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer
  • Geräte zur Beheizung und Kühlung des Luftraums außerhalb umschlossener Räume, z. B. Gas-Heizpilze, vergleichbare Elektrostrahler und Klimageräte; Ausnahmen: notwendige Beheizungsgeräte für Winterbaumaßnahmen
  • Farbmittel auf Schwermetallbasis

250 Mio. Euro Einkaufsvolumen

Die Stadt Hamburg kauft jährlich für etwa 250 Mio. Euro ein (ohne  Bausektor). Zielsetzung ist, durch Anwendung des Leitfaden eine geringere Umweltbelastung zu erreichen. Geld soll künftig kanalisiert werden in Vergabe- bzw. Aufträge für Produkte und Leistungen, die eine geringere Umweltbelastung über ihren Lebenszyklus hinweg aufweisen als Produkte/Leistungen mit gleicher Funktion bzw. Zielsetzung. Im Umweltleitfaden (150 Seiten) sind die Kriterien festgehalten. Bereiche: von Druckerpapier über Lampen, Reinigungsmittel und Wandfarben bis Dienstwagen.

Geltungsbereich

Bei Direktkauf bis 1.000 Euro wird die Anwendung des Umweltleitfadens empfohlen; Gründe können (freiwillig) dokumentiert werden. Bei Aufträgen über 1.000 Euro muss dieser angewendet werden. Abweichungsgründe müssen dokumentiert werden.

Fazit: Auch Wirtschaftsunternehmen können hier Anregungen und Vorschriften übernehmen. Abweichungen sollten allerdings genauer definiert und „verfolgt“ werden.

Umweltleitfaden (150 Seiten) https://www.hamburg.de/umweltvertraegliche-beschaffung/12450152/umweltgerechte-beschaffung-2019/

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