Was Hamburg nicht mehr kauft
- Geräte zur Zubereitung von Heißgetränken, in denen Portionsverpackungen zum Einsatz kommen, z. B. Kaffeekapselmaschinen
- Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen; gilt auch für Pflichtpfand-Produkte; Ausnahme: Kartonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen, Folien-Standbeutel
- Einweggeschirr und Einwegbesteck (für Kantinen, Mensen)
- Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton mit weniger als 80% Recycling-Material hergestellt wurden (Masse)
- Chlorhaltige Reinigungsmittel sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer
- Geräte zur Beheizung und Kühlung des Luftraums außerhalb umschlossener Räume, z. B. Gas-Heizpilze, vergleichbare Elektrostrahler und Klimageräte; Ausnahmen: notwendige Beheizungsgeräte für Winterbaumaßnahmen
- Farbmittel auf Schwermetallbasis
250 Mio. Euro Einkaufsvolumen
Die Stadt Hamburg kauft jährlich für etwa 250 Mio. Euro ein (ohne Bausektor). Zielsetzung ist, durch Anwendung des Leitfaden eine geringere Umweltbelastung zu erreichen. Geld soll künftig kanalisiert werden in Vergabe- bzw. Aufträge für Produkte und Leistungen, die eine geringere Umweltbelastung über ihren Lebenszyklus hinweg aufweisen als Produkte/Leistungen mit gleicher Funktion bzw. Zielsetzung. Im Umweltleitfaden (150 Seiten) sind die Kriterien festgehalten. Bereiche: von Druckerpapier über Lampen, Reinigungsmittel und Wandfarben bis Dienstwagen.
Geltungsbereich
Bei Direktkauf bis 1.000 Euro wird die Anwendung des Umweltleitfadens empfohlen; Gründe können (freiwillig) dokumentiert werden. Bei Aufträgen über 1.000 Euro muss dieser angewendet werden. Abweichungsgründe müssen dokumentiert werden.
Fazit: Auch Wirtschaftsunternehmen können hier Anregungen und Vorschriften übernehmen. Abweichungen sollten allerdings genauer definiert und „verfolgt“ werden.
Umweltleitfaden (150 Seiten) https://www.hamburg.de/umweltvertraegliche-beschaffung/12450152/umweltgerechte-beschaffung-2019/