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Der BGH zur Werbung mit dem Öko-Test-Siegel

Werbung: Siegel gilt nur für getestete Produkte

5.000 Euro verlangt die Zeitschrift Öko-Test von Firmen für die Nutzung ihres Siegels. Label-Lizenzbedingungen regeln die Bedingungen. Gleich drei Firmen (Otto, Baur und Matratzen Concord) mussten nun vor Gericht begründen, warum sie den Test-Button für nicht untersuchte, allerdings ähnliche Produkte verwenden.

Testsiegel sollen helfen, die Qualität von Produkten einzuschätzen. Unternehmen und Händler wissen genau: Ein positives Ergebnis ist beinahe schon die Garantie für steigenden Absatz. Auch das Magazin Öko-Test lizenziert sein Siegel an Unternehmen, die damit werben wollen. Doch einige Firmen nutzten gute Testergebnisse, um zusätzlich auch andere, ähnliche Produkte zu bewerben - manchmal ohne zusätzlichen Lizenzvertrag.

Käufer nicht die Irre führen

Das ist nicht zulässig, urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH). In diesen Fällen führt die Verwendung des Siegels den Käufer in die Irre. Die Zeitschrift hatte die Versandhändler Otto und Baur sowie den niederländischen Discounter Matratzen Concord verklagt.

Konkret ging es um Baby-Produkte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen, die teils in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften Waren abwichen. Öko-Test spricht deshalb von einem "wachsenden Label-Missbrauch".

Markenrecht ist schützenswert

Der BGH entschied nun: Selbst wenn Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abweichen, ist das Markenrecht verletzt. Auch kosmetische Veränderungen am Siegel sind letztlich unerheblich. 

Die beklagten Unternehmen wiesen den Vorwurf unlauterer Werbung zurück: Werde ein Lattenroste, Helme, Kopflissen als öko-verträglich getestet, sei dies eine wichtige Information für den Verbraucher - die Größe oder Farbe spiele dabei keine Rolle. Aus Sicht der Firmen will Öko-Test mit den Lizenzen für jedes einzelne Produkt nur Geld machen.

Fazit: Auch wenn das verwandte Siegel leicht abgeändert ist, aber im Ergebnis ähnlich aussieht, ist die Nutzung ohne Lizenzvertrag unzulässig.

Urteil: BGH vom 12.12.2019, Az.: I ZR 173/16; I ZR 174/16; I ZR

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