Die Zahl der Unternehmen, die ihre Zahlungsziele ausreizen, wächst spürbar. Das geht aus einer Untersuchung unter 470.000 Unternehmen durch die Auskunftei Bürgel Wirtschaftsinformationen hervor. Binnen Jahresfrist kletterte der Anteil der Unternehmen, die die eingeräumten Zahlungsziele ausnutzen, von 12 auf 17,5%. Auffällig ist jedoch auch, dass die Unternehmen nach 22 Tagen zahlen. Noch vor einem Jahr beglichen sie ihre Rechnungen erst nach 24 Tagen.
Offenbar ist ein gestrafftes Liquiditätsmanagement der Grund für die Ausnutzung der eingeräumten Fristen. Nach Interpretation von Bürgel hätten die meisten Unternehmen das Geld, um ihre Rechnungen pünktlich zu zahlen. Allerdings halten sie es so lange wie möglich auf dem eigenen Konto.
Um einen kostenpflichtigen Verzug zu vermeiden, achten die Schuldner jedoch darauf, die Schmerzgrenze der Gläubiger nicht zu verletzen. Das erklärt die Verkürzung der Überziehungsfrist um zwei Tage gegenüber dem Vorjahr. Außerdem vermeidet der Sicherheitsabstand zur Mahnfrist zusätzliche Kosten oder gar die Erstellung von Mahnbescheiden, also negative Schufa-Einträge.
Gläubiger müssen sich darauf einstellen, dass ihre Schuldner Rechnungen auch künftig so spät wie möglich begleichen. Das muss nicht zwangsläufig ein Alarmsignal sein. Allerdings ist es ein Ernst zu nehmendes Signal, wenn Gläubiger regelmäßig ihre Zahlungsziele überziehen.
Fazit: Planen Sie damit, dass Gläubiger ihre Zahlungsfristen voll ausnutzen und erst gut 20 Tage nach Rechnungsstellung zahlen. Setzen sie darum möglichst kurze Fristen. Je genauer – möglichst taggenau – Ihr Controlling und Mahnwesen funktionieren, desto besser können Sie den Forderungsprozess steuern.