Zum Sparen verpflichtet
Das jährliche Audit. Berater prüfen die Unternehmensfilialen und erstellen einen Endbericht mit Empfehlungen zur Energieeinsparung. Eine Umsetzung der Empfehlungen ist nicht verpflichtend.
Das Energiemanagementsystem. Unternehmen lassen sich gemäß DIN 500001 zertifizieren. Die Zertifizierung findet nur alle drei Jahre statt, die Umsetzung der Sparmaßnahmen ist allerdings verpflichtend.
Das Unternehmen macht nichts und bezahlt jährliche Strafgebühren, vergleichbar jener bei Betriebsprüfungen. Dazu schafft die Bundesagentur für Ausfuhrkontrolle bereits eine neue Abteilung.
Fazit: Betroffene Unternehmen sollten sich rechtzeitig für eine Lösung entscheiden. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.
Hinweis: Energieberater und Produzenten von Energiesparprodukten können sich auf einen Konjunktur-Schub einstellen.