Zweite EU-Zahlungsrichtline
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs soll sicherer werden. Darauf zielt die Zweite EU-Zahlungsrichtlinie ab.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs soll verbraucherfreundlicher werden. Darauf zielt die Zweite EU-Zahlungsrichtlinie ab. Das BMF hat deren Umsetzung in deutsches Recht vor wenigen Tagen forciert. Die wichtigsten Neuerungen lauten:
- Ein gesondertes Entgelt für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften entfällt künftig europaweit. Und zwar sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet.
- Das bislang vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht wird gesetzlich verankert.
- Verbraucher können sich Lastschriften europaweit ohne Angabe von Gründen erstatten lassen.
- Die Anforderungen an die Kundenauthentifizierung bei Internet-Einkäufen werden erhöht. Die Legitimation muss bei risikoreichen Zahlungen über mindestens zwei Komponenten (z. B. Karte und TAN) erfolgen.
- Die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen wird auf 50 Euro (zuvor: 150 Euro) für Verbraucher begrenzt.
- Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen muss der Zahlungsdienstleister künftig unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachzuweisen.
- Bei Fehlüberweisungen ist eine Mitwirkungspflicht des Zahlungsdienstleisters vorgesehen, um es dem Verbraucher zu erleichtern, fehlüberwiesenes Geld zurückzuerlangen.
Fazit: Beobachten Sie im Vorfeld, ob sich Ihre bisherige Praxis wegen der neuen Richtlinie ändert.