Betriebliches Abrechnungssystem gilt auch für Betriebsrat
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Betriebsrat seine Kosten für eine Seminarteilnahme detailliert nachweist. Er muss dazu auch das dafür vorgesehene digitale Abrechnungssystem verwenden, wenn der AG das verlangt. Das stellte jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz klar.
Urteil: (LAG) Rheinland-Pfalz vom 23.10.2018, Az.: 8 TaBV 2/18