Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2391
Anweisung geht über das Direktionsrecht hinaus

Betriebsrat bestimmt mit

Kommt es zu einer Datenpanne, dann muss es schnell gehen. Die Fristen für entsprechende Meldungen sind äußerst knapp bemessen. Präventiv, für diesen Fall vorzusorgen, empfiehlt sich also. Aber ist dabei auch noch der Betriebsrat zu beteiligen?

Kommt es zu einer Datenpanne, muss es schnell gehen. Aber sie müssen dennoch den Betriebsrat einbeziehen. Zwar sind die Fristen für entsprechende Meldungen äußerst knapp bemessen. Mit einer eindeutigen Verfahrensregelung für diesen Fall vorzusorgen, empfiehlt sich also. Doch ohne Betriebsrat geht es nicht, sagt das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein.

Regelanweisungen sind mitbestimmungspflichtig

Und das war die Anweisung im Streitfall: Die Arbeitnehmer sollen eine standardisierte E-Mail mit einem vorgefertigten Text an eine bestimmte Adresse schicken. Das Verfahren ist strikt einzuhalten. Andere Formen Datenpannen zu melden, gibt es nicht.

 Der Betriebsrat sah in der Arbeitsanweisung eine Angelegenheit der betrieblichen Ordnung und fordert sein Mitbestimmungsrecht.  Der Arbeitgeber sah darin eine Compliance-Maßnahme, die sich zwingend aus der DatenschutzGrundverordnung (Art. 33 DSGVO) ergebe. Eine Mitbestimmungspflicht verneinte er.
Das LAG hält die Regelung für mitbestimmungspflichtig. Der Grund: Die Anweisung enthält standardisierte Verhaltensregeln zum Umgang mit IT-Pannen, die keineswegs zwingend so in der DSGVO geregelt sind. Derlei Anweisungen gehen auch deutlich über die Konkretisierung von Arbeitspflichten im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers hinaus.

Fazit

Arbeitsanweisungen, die standardisierte Verhaltensregeln zum Umgang mit IT-Pannen enthalten, sind mitbestimmungspflichtig.

Urteil: LAG Schleswig-Holstein vom 8.11.2019, Az.: 2 TaBV 9/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: KANA Stiftungs- und Vermögensberatung GmbH mit quantagon

KANA geht zusammen mit quantagon nicht hinreichend in die Tiefe

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die eigentlich angefragte KANA Stiftungs- und Vermögensberatung GmbH reicht ein Angebot der mit ihr kooperierenden quantagon financial advisors GmbH ein. KANA, ist zu erfahren, könne ergänzend umfassende Beratungsdienstleistungen für Stiftungen anbieten. an. Die Bandbreite der Themen reiche von der Formulierung der Anlagerichtlinie inklusive individueller Regelungen über die Unterstützung der Stiftungsbuchhaltung bis zur Beratung im Umgang mit der Stiftungsaufsicht. Was hat quantagon zu bieten?
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 18.04.24

BASF an Kursunterstützung kaufen

Wirkstofflösungen in kleinen Röhrchen © BASF SE 2023
BASF bietet charttechnisch orientierten Anlegern ein interessantes Bild. Im Jahr 2023 verlief die Aktie seitwärts zwischen klaren Kursmarken. Die obere Barriere hat die Aktie gerade überwunden. Der aktuelle Rücksetzer schafft eine Trading-Möglichkeit.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Industriemetall-Aktien

Metall-Sanktionen bieten Anlegern Chancen

Kupferrohre © magann / stock.adobe.com
In die Preise für die Industriemetalle kommt kräftig Bewegung. Auslöser sind neue Sanktionen durch die USA und Großbritannien gegen russische Industriemetalle. Daraus ergeben sich für Anleger einige Opportunitäten.
Zum Seitenanfang