Betriebsratsvorsitzender: Keine Mitbestimmung bei seiner Abgruppierung
Abgruppierung ohne Mitbestimmung
Will ein Arbeitgeber einen Betriebsratsvorsitzenden abgruppieren, braucht er dazu nicht die Zustimmung der Interessenvertretung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.