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Betriebsrente: Nicht mehr ab 50

Es ist rechtlich ok., wenn Sie eine Betriebsrente nur Arbeitnehmern zahlen, die vor ihrem 50. Geburtstag in das Unternehmen eingetreten sind. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht darin weder eine Benachteiligung nach dem Alter, noch nach dem Geschlecht. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)  blieb vor dem BVerfG erfolglos.

Urteil: BVerfG vom 23.07.2019, Az.: 1 BvR 684/14

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