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Rücknahme des Investitionsabzugsbetrages für Photovoltaikanlagen

BFH bremst Finanzämter aus

Die Steuerbefreiung von kleinen Photovoltaikanlagen führt zu Streit über gewinnmindernde Investitionsabzugsbeträge. Von denen wurden etliche gewährt, die die Finanzämter nun aber gewinnerhöhend rückabwickeln wollen. Anlass dafür ist ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums. Der Bundesfinanzhof (BFH) bremst die Verwaltung aber aus.
Ein vor 2022 angesetzter Investitionsabzugsbetrag für eine später angeschaffte Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kann nicht einfach vom Finanzamt zurückgenommen werden. Dieses
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