Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2318
Bundesfinanzhof hat zum Mieterstrom entschieden

BFH ermöglicht Vorsteuerabzug

Der Bundesfinanzhof hat ein für Vermieter positives Urteil zum Mieterstrom gefällt. Das Urteil eröffnet steuerlichen Gestaltungsspielraum.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sogenannten Mieterstrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage als selbständige Leistung eingestuft. Damit gewährte der BFH den Vorsteuerabzug für die Anschaffung der Anlage. Dies eröffnet Vermietern die Möglichkeit, Vorsteuer abzuziehen, was zuvor umstritten war.Dies eröffnet Vermietern die Möglichkeit, Vorsteuer abzuziehen, was zuvor umstritten war. 

Die rechtliche Lage war bisher unklar. Der BFH hat nun entschieden, dass die Stromlieferung eine eigenständige Leistung darstellt. Dies wurde durch individuelle Zähler und separate Vereinbarungen unterstützt. Das Niedersächsische Finanzgericht hatte bereits den Vorsteuerabzug aus dem Anlagenerwerb zugelassen. Der BFH bestätigte diese Entscheidung und gewährte den Vorsteuerabzug. Die Kosten für die PV-Anlage stehen im direkten Zusammenhang mit der umsatzsteuerpflichtigen Stromlieferung.

BFH ermöglicht Vorsteuerabzug

Vermietung von Grund und Boden erfolgt an Privatpersonen in aller Regel umsatzsteuerfrei. Für den Vermieter geht damit einher, dass er keine Vorsteuer für rund um die Immobilie getätigte Aufwendungen geltend machen kann. Die Finanzverwaltung geht deshalb im Umsatzsteueranwendungserlass u.a. davon aus, dass zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung in der Regel als Nebenleistung unter anderem die Lieferung von Strom durch den Vermieter anzusehen sei.

Dieser Ansicht erteilt der BFH wieder mal eine Absage (BFH-Urteil vom 17.07.2024, XI R 8 /21). Im konkreten Fall verfügte der Mieter über die Möglichkeit, die Lieferanten und/oder Nutzungsmodalitäten der in Rede stehenden Dienstleistungen (Stromlieferung) auszuwählen. In einem solchen Fall können die Leistungen grundsätzlich als von der Vermietung getrennt und damit als selbständig angesehen werden, so der BFH.

Fazit: Das BFH-Urteil öffnet die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für PV-Anlagen und Stromspeicher.

Hinweis: Abzugrenzen ist diese Entscheidung von einem kürzlich ergangenen Urteil des BFH zum Vorsteuerabzug des Vermieters auf die Anschaffung einer Heizungsanlage. Diesen hatte der BFH versagt, aber aus anderen Gründen (BFH-Urteil vom 07.12.2023, V R 15/21).

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 15 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

Vier Performance‑Projekte, ein Befund: Struktur schlägt Aktion

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Performance‑Projekte, vier völlig unterschiedliche Anlegerwelten – und doch eine klare, datenbasierte Botschaft. Kalenderwoche 16 zeigt eindrucksvoll, dass Rendite nicht aus Bewegung entsteht, sondern aus Struktur. Während in einzelnen Projekten aktiv umgeschichtet wird und hohe Volumina fließen, bleiben andere Portfolios vollkommen ruhig – und erzielen dennoch bessere Ergebnisse. Die Zahlen aus Projekt 5, 7, 8 und 9 entlarven, was Vermögensverwaltung heute wirklich erfolgreich macht.
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 16: Rendite, Risiko und Handel

Liechtensteinische Landesbank, DGK & Co. und DRH: Diese Häuser schlagen die Benchmark in Projekt 9

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Performance-Projekt 9 (Stiftungsportfolio) zeigt in Kalenderwoche 16 ein selten klares Kräfteverhältnis. Während einige Portfolios mit hoher Umschichtungsfrequenz agieren, bleiben andere ruhig – und erzielen dennoch bessere Ergebnisse. Mehrere Vermögensverwalter übertreffen das Benchmarkdepot deutlich, ohne einen einzigen Trade auszuführen. Wer wissen will, warum Struktur derzeit mehr zählt als Aktion und welche Portfolios Risiko und Ertrag in Einklang bringen, findet hier die Antworten.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 16: Performance, Gewinner und Verlierer

LBBW Schweiz, Zürcher Kantonalbank Österreich und Julius Bär schlagen das Benchmarkdepot

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Die Kalenderwoche 16 zeigt im Projekt 8 die stille Macht der Allokation. Ohne Umschichtungen, ohne taktische Korrekturen wirken allein Marktbewegung und Portfoliostruktur. Das Benchmarkdepot legt spürbar zu – doch mehrere Banken ziehen vorbei, andere bleiben überraschend zurück. Diese Woche offenbart, welche Fondsstrategien tragen, wo Risiko bezahlt wird und wo Vorsicht zur Renditebremse wird.
Zum Seitenanfang