BFH ermöglicht Vorsteuerabzug
Der Bundesfinanzhof hat ein für Vermieter positives Urteil zum Mieterstrom gefällt. Das Urteil eröffnet steuerlichen Gestaltungsspielraum.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sogenannten Mieterstrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage als selbständige Leistung eingestuft. Damit gewährte der BFH den