BFH-Urteil: Besteuerung von Alltagsgegenständen
Ein hochpreisiges Wohnmobil kann als Alltagsgegenstand gelten. Beim Verkauf aus dem Privatvermögen fällt daher dann keine Einkommensteuer auf den Gewinn an. Das ist eine interessante steuerliche Behandlung von Luxusgütern.
Auch ein hochpreisiges Wohnmobil kann als Gegenstand des täglichen Gebrauchs gelten. Die Folge: Wird ein solches Fahrzeug aus dem Privatvermögen verkauft, fällt deshalb keine