BFH-Urteil: Doktoranden sollten bei Teil-Stipendien aufpassen
Doktoranden, die ein Teil-Stipendium erhalten, um ihre Promotion zu finanzieren, sollten vorsichtig sein: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Stipendien als lohnähnliche Leistung gewertet werden können und damit steuerpflichtig sind. Lesen Sie hier, was Sie tun können, um sich vor dieser Steuerfalle zu schützen.
Ein Teil-Stipendium kann als Lohn zu werten und somit steuerpflichtig sein, so der Bundesfinanzhof (BFH). Insbesondere wenn das Stipendium mit der Verpflichtung (Verpflichtungsklausel) verbunden ist