Brennstoffimporteure für Aufschlag des CO2-Preises verantwortlich
Ab Anfang nächsten Jahres gilt die neue CO2-Bepreisung. Die "Kohle" geht an den Staat, die Arbeit müssen die Brennstoffimproteure machen. Sie sind künftig für den Aufschlag der Emissionskosten des nationalen Emissionshandels für Verkehrs- und Heizungsbrennstoffe („Inverkehrbringer“) zuständig. Er startet am 1. Januar 2021. Wer also aktuell den Steuerzuschlag in seinem Betrieb erstmals auf den Produktpreis aufrechnet, muss ab nächstem Jahr auch die Emissionszertifikate hinzurechnen. Nachgelagerte Händler müssen keine Zertifikate nachweisen. Im Ernstfall reicht der Nachweis, dass sie bei einem steuerpflichtigen Importeur gekauft haben. Die Zertifikate werden die Kraftstoffpreise antreiben.
CO2-Emissionen kosten zunächst 25 Euro pro Tonne - Energiepreise steigen
Eine Tonne CO2-Emissionen wird dann 25 Euro kosten. Das wird die Kraftstoffe um einige Cent teurer machen (Erdgas +0,5 ct/kWh, Superbenzin +6 ct/l, Diesel +7 ct/l, leichtes Heizöl +7 ct/l). Bei einer Familie mit Reihenhaus (120 m2 Fläche, Gasheizung) sind das etwa 85 bis 120 Euro Mehrkosten im Jahr. Jedes Jahr steigen die Preise (ab 2022: 30 Euro, 2023: 35 Euro, 2024: 45 Euro, 2025: 55 Euro pro Tonne CO2). Ab 2026 werden die Zertifikate versteigert, mit einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro/t CO2. Im folgenden Jahr sollen die Preise nur durch die Auktion ermittelt werden.
Zertifikate gelten nur für das Jahr, indem sie gekauft werden
Die Zertifikate müssen jeweils für ein Jahr gekauft werden. Danach verfallen sie. Der Händler, der den Emissionspreis auf den Kraftstoff aufrechnet, hat ein Konto beim nationalen Emissionshandelsregister. Jeder Kraftsoff hat einen eigenen Emissionsfaktor, mit dem die verkaufte Menge Kraftstoff multipliziert wird. Damit erhält der Händler die Menge der Zertifikate, die er im Lauf des Jahres kaufen muss. Bis Ende Februar des Folgejahres kann er bis zu 10% der im Vorjahr gekauften Zertifikate nachkaufen, damit die Zertifikate den Emissionen entsprechen. Hat er zu viele gekauft, kann er diese an andere Händler verkaufen. Ein Rückverkauf an die Ausgabestelle ist nicht möglich.
Abrechnung im September des Folgejahres
Im Juni des Folgejahres meldet der Händler die von seinen Brennstoffen im Vorjahr verursachten Emissionen an die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt. Drei Monate später, am 30. 9., wird abgerechnet. Hat der Händler zu wenig Zertifikate gekauft, muss er sehr viel teurere nachkaufen.
Fazit: Der nationale Emissionshandel erfasst die Bereiche, die der europäischen Handel noch nicht berücksichtigt. Er wird den Übergang zu E-Autos, Wärmepumpen und Pelletheizungen beschleunigen.